Notdienst

Notdienst ,Kosten vermeiden durch regelmäßige Wartung.

Wenn im Winter plötzlich die Heizung defekt ist, kann es schnell unangenehm werden. Daher bieten wir Ihnen einen Notdienst zu unseren gewöhnlichen Öffnungszeiten. So bekommen Wir Ihr Problem innerhalb kürzester Zeit in den Griff. Rufen Sie Uns Ihr Handwerker des Vertrauens als Heizungsnotdienst an!Ein zuverlässiger Kontakt kann sinnvoll sein, damit Sie im Fall der Fälle nicht spontan nach einer Urlaubsvertretung für den Installateur Ihres Vertrauens suchen müssen.

 

Notfall-Telefon: 01512/6519495

Termin gut vorbereiten

Lassen Sie sich nicht aus der Fassung werfen. Alle anfallenden Kostensollten Sie noch am Telefon konkret absprechen: Stundensatz, Anfahrt, Zuschläge und Pauschalen. Fragen Sie außerdem nach, welche Leistungen Sie bezahlen, wenn der Handwerker keine Lösung findet. Natürlich soll der Monteur dann auch nur das reparieren, was wirklich kaputt ist. Wartungsarbeiten, Einstellungen und ähnliches erfolgen später im Rahmen eines regulären Wartungstermins zum normalen Stundensatz.

Damit die Reparatur schnell und unkompliziert erfolgen kann, bitten wir darum Sie schon vor Eintreffen des Heizungsnotdienstes freien Zugang schaffen und die gesamte Dokumentation der Anlage bereit legen.

 

Wer zahlt den Notdienst für die Heizung in einer Mietwohnung?

Spätestens im Ernstfall wenn die Heizung nicht mehr geht, stellt sich in einer Mietwohnung die Frage: Welche Kosten für die Reparatur der Heizung durch Notdienste übernimmt der Vermieter? Wichtig ist hier, das korrekte Verfahren einzuhalten. Zunächst muss der Mieter den Eigentümer oder Hausverwalter kontaktieren und eine ausreichende Frist zur Behebung einräumen.

Bleibt der Heizkörper nur im Bad oder im Schlafzimmer kalt und die restliche Wohnung ist normal beheizt, kann die angemessene Frist auch einige Tage betragen. Herrscht draußen Frost und die Heizung ist kaputt, muss innerhalb von Stunden Abhilfe geschaffen werden.

Ist der Vermieter nicht erreichbar oder bleibt untätig, kann der Mieter dann auch selbstständig den Heizungsnotdienst rufen. Der Vermieter muss alle notwendigen Kosten tragen, abzüglich einer Selbstbeteiligung für Kleinreparaturen, die je nach Mietvertrag verschieden sein kann.

Aber Passen Sie Auf!!: Unnötigen Mehraufwand zahlt der Mieter immer selbst. Prüfen Sie daher aufmerksam, welche Arbeiten für die Reparatur der Heizung im Notdienst unumgänglich sind!